Pferde aus dem Ausland
RST 77.5
Spätestens acht Tage vor der ersten Nennung eines Pferdes in der Schweiz, müssen folgende Angaben eingereicht werden: Name, Alter, Farbe, Geschlecht, Herkunft und Gewinnsumme des Pferdes, Name des Besitzers sowie Angabe aller Länder, in denen das Pferd bisher gelaufen ist. Alle Nennungen die von ausländischen Besitzern deklariert werden, müssen bei Nennschluss zudem die Erwähnung der Farben des registrierten Besitzers vorweisen.
Pflicht Für alle Pferde, die im Ausland stationiert sind und an Rennen in der Schweiz teilnehmen möchten, ist ein Coggins-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 30 Tage ist. (Als Nachweis gilt das Datum der Blutentnahme).
Pflicht Für alle Pferde, die im Ausland stationiert sind und in der Schweiz an Rennen teilnehmen wollen, muss ein Gesundheitszeugnis (Anhang II) oder eine "TRACES"-Meldung vorliegen, die u.a. bescheinigt, dass das betreffende Pferd nicht aus einer Region stammt, in der ansteckende Krankheiten deklariert sind.
Wechselkurse 2021
Achtung: die Gewinne werden zum im Moment der Rennleistung aktuellen Wechselkurs berechnet.